OLG Naumburg, Beschluss v. 28.03.2023 – 7 W 14/23:

Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

25.11.2024,

In einem relativ aktuellen Beschluss vom 28. März 2023 hat das Oberlandesgericht Naumburg eine wichtige Entscheidung zur Besorgnis der Befangenheit von Sachverständigen in Arzthaftungsfällen getroffen. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger gegen die Beklagte wegen vermeintlicher Behandlungsfehler geklagt, die zur Verschlechterung des Gesundheitszustands der verstorbenen Ehefrau des Klägers geführt haben sollen.

Das Gericht stellte fest, dass der vom Gericht bestellte Sachverständige, Dipl. med. M. K., durch seine einseitige Festlegung auf den von der Beklagten geschilderten Ablauf eines Telefonats und die eigenmächtige Ausdehnung des Gutachtenauftrags die Grenzen des Beweisbeschlusses überschritten hat. Diese einseitige Würdigung des Sachverhalts erweckte den Eindruck, dass der Sachverständige bereits eine vorgefasste Meinung zu Lasten der Kläger hatte.
Die Entscheidung des OLG Naumburg hebt hervor, dass die Unparteilichkeit und Neutralität von Sachverständigen von zentraler Bedeutung für die Integrität des Verfahrens sind. Die Richter argumentierten, dass die einseitige Akzentuierung des Gutachtens und die eigenmächtige Ausdehnung des Auftrags die Besorgnis der Befangenheit begründen können. Dies ist besonders relevant für Mediziner, die als Sachverständige tätig sind, da sie sich der Notwendigkeit bewusst sein müssen, eine objektive und ausgewogene Sichtweise zu wahren, um das Vertrauen in ihre Gutachten nicht zu gefährden.

Für Mediziner bedeutet dies, dass sie bei der Erstellung von Gutachten besonders darauf achten sollten, alle relevanten Aspekte des Falles zu berücksichtigen und sich nicht einseitig auf die Argumentation einer Partei zu stützen. Eine unvoreingenommene Herangehensweise ist nicht nur für die Qualität des Gutachtens entscheidend, sondern auch für die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer möglichen Ablehnung des Gutachtens ergeben können.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des OLG Naumburg die Bedeutung der Unparteilichkeit von Sachverständigen im Medizinrecht unterstreicht. Es ist unerlässlich, dass alle Beteiligten die Anforderungen an die Sachverständigenrolle ernst nehmen, um die Fairness und Gerechtigkeit im Verfahren zu gewährleisten.

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