Medizin- und
Arzthaftungsrecht:
Experten beraten Experten.
Arzthaftungsrecht:
Als Anwälte im Medizin- und Arzthaftungsrecht beraten und vertreten wir Kliniken, Klinikkonzerne, Ärzte/Ärztinnen, führende Leistungserbringer im Gesundheitswesen und Haftpflichtversicherungen.
Tätigkeitsbereiche
Ein Arzthaftungsprozess hat auch immer eine menschliche Dimension. Neben juristischem Know-how sind Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt. Vogeler Rechtsanwälte gehört im Arzthaftungsrecht zu einer der führenden Kanzleien in Deutschland.
Behandlungs- und Aufklärungsfehler, die zu Gesundheitsschädigungen geführt haben, resultieren häufig in juristischen Auseinandersetzungen. Als erfahrene Anwälte im Arzthaftungsrecht verfügen wir sowohl über theoretische als auch über praktische Erfahrungen, um medizinische Sachverhalte wissenschaftlich korrekt einzuordnen und aufzuklären. Wenn nötig, unterstützen uns renommierte Gutachter:innen, mit denen uns ebenfalls eine lange Zusammenarbeit verbindet. Wir beraten und vertreten Sie mit großem Engagement und Fachwissen gerichtlich und außergerichtlich in sämtlichen Fragen des Arzthaftungsrechts – und garantieren kompetente, seriöse und unabhängige Beratung.
Kontaktieren Sie unsSichere Verteidigung in sensiblen medizinischen Verfahren
Strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärztinnen und Ärzte greifen tief in die berufliche und persönliche Existenz ein – umso wichtiger ist eine fundierte, souveräne und diskrete Verteidigung. Wir stehen beschuldigten Ärzten/Ärztinnen in einer solchen herausfordernden Lebensphase zur Seite. Wir verfügen sowohl über die theoretischen als auch über die aus zahlreichen strafrechtlichen Mandaten resultierende praktische Erfahrung, Ärzte/Ärztinnen und sonstige Angehörige von Heilberufen strafrechtlich in allen Verfahrensabschnitten zu beraten und zu vertreten. Wir begleiten unsere Mandanten von der ersten polizeilichen Vernehmung bis hin zur Verteidigung vor Gericht. Dabei sorgen wir für eine klare Kommunikationsstrategie, eine realistische Einschätzung der Risiken und eine konsequente Wahrung der beruflichen Reputation.
Kontaktieren Sie unsRechtssichere Begleitung für Kliniken und medizinische Einrichtungen
Das Krankenhausrecht vereint medizinische, organisatorische und wirtschaftliche Anforderungen zu einem komplexen Rechtsgebiet, das hohe Spezialisierung und ein tiefes Verständnis für die Strukturen des Gesundheitswesens erfordert. Wir beraten und vertreten Krankenhäuser, Kliniken, medizinische Einrichtungen und deren Träger umfassend in allen rechtlichen Fragen des stationären Sektors.
Kontaktieren Sie unsWenn der Patient/die Patientin nicht zahlt, kann ein professioneller Rechtsbeistand den gewünschten Erfolg bringen.
Eine offene Arzt- oder Krankenhausrechnung muss selbstverständlich wie jede andere Rechnung zügig beglichen werden. Dennoch kommt es nicht selten vor, dass es – aus welchen Gründen auch immer – Probleme mit der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungswilligkeit von säumigen Patienten/Patientinnen gibt. Dann können sich Ärzte/Ärztinnen und Krankenhäuser für die Einziehung ihrer Forderungen an uns wenden. Das spart ihnen Zeit, Geld und Nerven: Wir verfolgen die Forderung weiter, führen ein Mahnverfahren durch oder klagen die Forderung gegebenenfalls ein. In letzter Instanz erfolgt die Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher.
Kontaktieren Sie unsMedizinische Tiefe, juristische Präzision und das Vier-Augen-Prinzip
Das Geburtsschadensrecht gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Medizin- und Haftungsrechts. Seit vielen Jahren verteidigen wir Haftpflichtversicherungen, Kliniken und medizinische Leistungsträger in komplexen Verfahren rund um Schwangerschaft, Geburt und neonatalen Schaden. Eine besondere Stärke unserer Kanzlei liegt neben der medizinischen Fachkompetenz in unserem Vier-Augen-Prinzip, das wir konsequent anwenden. Jeder Fall wird geprüft und bearbeitet von Dr. Marcus Vogeler als Partner und von Dr. Marie von Hirschheydt, die zugleich als Lehrbeauftragte für Hebammenwissenschaften Theorie und Praxis miteinander verbindet.
Kontaktieren Sie unsSie möchten eine Praxis erwerben oder verkaufen? Oder benötigen Rechtsbeistand in weiteren Fragen des Vertragsarztrechts? Dann unterstützen wir sie gerne.
Als erfahrene Kanzlei im Medizinrecht begleiten wir Sie kompetent durch alle rechtlichen und organisatorischen Schritte – von der Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Übergabeverträgen über die Vorbereitung auf Zulassungs- und Nachbesetzungsverfahren bis hin zur Vertretung gegenüber Kassenärztlichen Vereinigungen und Behörden.
Kontaktieren Sie unsSicherheit im Umgang mit beruflichen Pflichten und Verfahren
Das ärztliche Berufsrecht stellt hohe Anforderungen an Professionalität, Sorgfalt und Transparenz. Verstöße gegen berufsrechtliche Pflichten können weitreichende Folgen haben – von Rügen der Ärztekammer über berufsrechtliche Maßnahmen bis hin zu reputationsschädigenden Konsequenzen. Wir unterstützen Ärztinnen und Ärzte, Kliniken sowie medizinische Einrichtungen umfassend bei allen berufsrechtlichen Fragestellungen und Verfahren. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere Verfahren vor Ärztekammern und Berufsgerichten sowie Unterstützung bei Fragen der Berufszulassung, Approbation, Weiterbildungsbefugnis oder Disziplinarverfahren.
Kontaktieren Sie unsWir beraten Sie gerne im Bereich
Unfall, Schaden und Berufshaftung:
Ihre Vorteile
Umfassende
Betreuung
Wir beraten und vertreten Sie mit großem Engagement und Fachwissen gerichtlich und außergerichtlich in sämtlichen Fragen des Arzthaftungsrechts.
Rechtssicherheit
Unsere langjährige Erfahrung und die Expertise unseres Teams sorgen dafür, dass wir Sie rechtssicher beraten und vertreten können.
Wissenschaftliche Expertise
Wir verfügen sowohl über theoretische als auch über praktische Erfahrungen, um medizinische Sachverhalte korrekt einzuordnen und aufzuklären.
Transparenz
Funktionierende Kommunikation – und damit Transparenz – gehört zu einem unserer operativen Grundsätze. Zu allen relevanten Schritten in einem Verfahren halten wir sie jederzeit auf dem Laufenden.
Datensicherheit
Für die DSGVO-konforme Datenspeicherung Ihrer Informationen nutzen wir einen eigenen, hochgesicherten Server in Deutschland. Ihre Daten sind bei uns in guten Händen.
Partner
Dr. iur. Marcus Vogeler Medizinrecht
Rechtsanwalt, Geschäftsführender Partner
Fachanwalt für Medizinrecht
Dr. iur. Marcus Vogeler ist seit 2012 Rechtsanwalt und seit 2017 Fachanwalt für Medizinrecht. Er arbeitet in deutscher und englischer Sprache u.a. auf den Gebieten Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Krankenversicherungsrecht sowie Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Zahlreiche Publikationen und Vorträge ebenso wie seine Mitgliedschaften unter anderem bei der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) belegen seine Expertise und sein Engagement auf dem Gebiet des Medizinrechts.
Profil
Dr. iur. Marcus Vogeler
Fachanwalt für Medizinrecht
Rechtsanwalt, Partner
Arbeitssprachen Deutsch, Englisch
Kompetenzfelder
Medizinrecht
Arzthaftungsrecht
Krankenversicherungsrecht
Arzneimittel- und Medizinprodukterecht
Strafrecht
Personenschäden nach (Verkehrs-)Unfällen
Amtshaftung- und Staatshaftungsrecht
Werdegang
| 2017 | Fachanwalt für Medizinrecht |
| 2012 | Zulassung zum Rechtsanwalt |
| 2010 | Promotion zum Doktor der Rechte |
| 2012 | Zweite Juristische Staatsprüfung |
| 2009–2012 | Rechtsreferendar im OLG-Bezirk Celle mit Stationen in der 19. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (Arzthaftungskammer), im 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle (Arzthaftungssenat) und bei der Ärztekammer Niedersachsen |
| 2007–2011 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Ethik-Kommission der Medizinischen Hochschule Hannover |
| 2007–2011 | Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Zentrum für Medizinrecht (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch) |
| 2007–2009 | Promotionsstudium an der Georg-August Universität Göttingen (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch) |
| 2007 | Erste Juristische Staatsprüfung |
| 2005–2007 | Studentische Hilfskraft am Zentrum für Medizinrecht (Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch) |
| 2005–2007 | Studentische Hilfskraft bei der Ethik-Kommission der Medizinischen Hochschule Hannover |
| 2004–2006 | Studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht (Prof. Dr. Gunnar Duttge) |
| 2003–2007 | Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität Göttingen |
| 2002 | Grundwehrdienst im 8./Sanitätsregiment I in Hildesheim |
| 1983 | Geburtsjahr |
Publikationen
Monographien
Ethik-Kommissionen – Grundlagen, Haftung und Standards, Springer Verlag 2011, zugl. Diss. Göttingen (dazu Rezensionen von Laufs, MedR 2012, 839 und Fischer, GuP 2011, 226). Ausgezeichnet mit dem 15. Wissenschaftspreises der Gesellschaft für Recht und Politik im Gesundheitswesen (GRPG)
Kommentierungen und Beiträge
Prozessvorbereitung – Die Behandlerseite, in: Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, 2. Aufl. 2022 (in Vorbereitung).
Kapitel „Ethik-Kommissionen“ in: Spickhoff/Handorn (Hrsg.), Handbuch Medizinisches Forschungsrecht, 2024
Kommentierung der §§ 1, 4–6 Haftpflichtgesetz (HPflG), in: Beck’scher Online-Großkommentar BGB.
Kapitel “Arzthaftungsrecht” und “Produkthaftungsrecht”, in: Beck’sches Prozessformularbuch (Hrsg. Mes), 13. Aufl. 2015; 14. Aufl. 2018; 15. Aufl. 2022; 16. Aufl. 2025
Patientenschäden und Cybersicherheit, in: Rechtshandbuch der Cybersicherheit im Gesundheitswesen, 1. Aufl. 2024; 2. Aufl. 2026 (im Erscheinen)
Publikationen in Zeitschriften
Unterlassene Verlegung auf die Stroke Unit bei Schlaganfallverdacht, Anm. zu OLG Dresden, Hinweisbeschluss v. 26.2.2025 – 4 U 1225/24, MedR 2026 (im Erscheinen).
Schmerzensgeld „unlimited“? Interview in der NJW-aktuell 40/2025.
Medizinischer Standard in Übergangszeiten und zur Kausalität bei der Aufklärungsfehlerhaftung, Anm. zu BGH, Urt. v. 21.01.2025 – VI ZR 204/22, MedR 2025, 698.
Die Bedeutung von Aufklärungsformularen bei ärztlichen Aufklärungsgesprächen, NJW 2025, 1530 (gemeinsam mit Dr. Marie v. Hirschheydt).
Abgrenzung Befunderhebungsfehler vom Fehler der therapeutischen Information, Anm. zu BGH, Urt. v. 04.06.2024 - VI ZR 108/23, MedR 2025, 113.
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Aufklärung über Behandlungsalternativen, Anm. zu OLG Hamm, Urt. v. 02.02.2024 - 26 U 36/23, MedR 2025, 36.
Keine Beweislastumkehr zugunsten des Patienten im Hinblick auf Kausalverlauf auch bei „grober" Aufklärungspflichtverletzung, Anm. zu OLG Dresden, Hinweisbeschl. v. 19.7.2023 - 4 U 245/23; OLG Dresden, Zurückweisungsbeschl. v. 14.8.2023 -4 U 245/23; VersR 2024, 1073.
Haftung einer Hausärztin bei Impfungen gegen das Coronavirus nach Amtshaftungsgrundsätzen, Anm. zu OLG Hamm Urt. v. 19.06.2024 - I-3 U 119/23, MedR 2024, 898.
Aufklärungspflicht bei Einsatz eines Aufklärungsformulars - Anm. zu BGH, Urt. v. 16.08.2022 - VI ZR 342/21, NJW 2023, 151
Keine „Sperrfrist“ zwischen Aufklärung und Einwilligung, Anm. zu BGH, Urteil vom 20.12. 2022 – VI ZR 375/21, GuP 2023, 114
Anmerkung zu OLG Celle, Urt. v. 20.9.2021 - 1 U 32/20 (LG Hannover), MedR 2022, 591-593
Zum Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung – Anm. zu OLG Dresden, Urt. v. 15.03.2022 – 4 U 1972/21, GuP 2022, 233-237
Grobe Sicherungsaufklärungspflichtverletzung: Zurechnungszusammenhang unter Schutzzweckgesichtspunkten, Anm. zu BGH, Urteil vom 24.5.2022 – VI ZR 206/21, GuP 2023, 30
Zur Frühzeitigkeit der Einwilligungserklärung – Zugleich Anm. zu OLG Bremen, Grund- und Teilurt. v. 25.11.2021, MedR 2022, 24 – 28.
Zur taggenauen Berechnung des Schmerzensgeldes und zur Bedeutung des ärztlichen Verschuldens in einem Geburtsschadensfall, Anm. zu BGH, Urteil vom 22. März 2022 – VI ZR 16/21, GuP 115–118.
Einwand der hypothetischen Einwilligung und rechtmäßiges Alternativverhalten bei der Unterlassungskausalität, Anm. zu BGH, Urteil vom 7.12.2021 – VI ZR 277/19, GuP 2022, 75.
Zum Umfang und zur (abstrakten) Beweiskraft einer elektronischen Dokumentation, Anm. zu BGH, Urteil vom 27. April 2021 – VI ZR 84/19, GuP 2021, 218 – 222.
Haftungsrechtliche Grenzbereiche: Aufklärungs- und Organisationsverschulden bei elektiver sekundärer Sectio, Anm. zu BGH, Urteil vom 4. Februar 2021 – VI ZR 60/20, GuP 2021, 154–157.
Verpflichtung des Arztes zur wirtschaftlichen Aufklärung, ZMGR 2021, 141-144.
Aufklärungspflichten bei Neulandmethoden und der Einwand der hypothetischen Einwilligung, Anm. zu BGH, Urteil vom 18. Mai 2021 – VI ZR 401/19, GuP 2021, 198–200.
Anmerkung zu OLG Frankfurt, Urt. v. 22.12.2020 - 8 U 142/18, MedR 2021, 996.
Haftung für spezifische Berufsrisiken: Wie weit geht der Schutz des Deliktsrechts? – Zugleich Anmerkung zu BGH v. 8.12.2020 – VI ZR 19/20, VersR 2021, 753–759.
Erneut: Zur sekundären Darlegungslast der Behandlungsseite bei behaupteten Hygieneverstößen, Anm. zu BGH, Urteil vom 24. November 2020 – VI ZR 415/19, GuP 2021, 36–40.
Zur erforderlichen Substanziierung des Berufungsvortrags und zur Person des Aufklärenden, Anm. zu OLG Dresden, Urteil vom 12. Mai 2020 – 4 U 1388/19, GuP 2021, 76–80.
Die Abgrenzung eines Befunderhebungsfehlers von einem Fehler der therapeutischen Aufklärung, Anm. zu BGH, Urteil vom 26. Mai 2020 – VI ZR 213/19, GuP 225–229.
Der Handgriff nach Samuel Kristeller, Anm. zu OLG Celle, Beschluss vom 13. November 2019 – 1 U 25/19, GuP 2020, 196 – 198.
Unbeachtlichkeit der hypothetischen Einwilligung aufgrund von Schutzzweckerwägungen, Anm. zu BGH, Urteil vom 11. Februar 2020 – VI ZR 415/18, GuP 2020, 152–153.
Hinreichende Wahrscheinlichkeit als Grundvoraussetzung für die Beweislastumkehr bei (einfachem) Befunderhebungsfehler, Anm. zu BGH, Urteil vom 22. Oktober 2019 – VI ZR 71/17, GuP 2020, 112–115.
Medizinische Rechtsfertigung und Aufklärungspflichten bei Anwendung einer Außenseitermethode, Anm. zu BGH, Urteil vom 15. Oktober 2019 – VI ZR 105/18, GuP 2020, 76–79.
Würdigung eines Gutachtens einer medizinischen Schlichtungsstelle (nur) im Wege des Urkundenbeweises, Anm. zu BGH, Beschluss vom 12. März 2019 – VI ZR 278/18, GuP 2020, 25–26.
Sekundäre Darlegungslast bei der Behauptung von Hygieneverstößen, Anm. zu BGH, Urteil vom 19. Februar 2019 – VI ZR 505/17, GuP 2019, 223.
Kausalitätsfragen bei der Aufklärungsfehlerhaftung: Unterscheidung von vertraglicher und deliktischer Haftung, MedR 2020, 180.
Haftung: Arzt erlebte Fragebogen-Fiasko, ÄrzteZeitung, 28./29.09.2018, S. 14.
Die Lebendspende: BGH trifft Grundsatzentscheidung, Der Nierenarzt 2019, 22–26.
Sekundäre Darlegungslast bei der Behauptung von Hygieneverstößen, Anm. zu BGH, Urteil vom 19. Februar 2019 – VI ZR 505/17, GuP 2019, 223.
Hat der Arzt vor der Verabreichung eines Antikoagulans über das seltene Risiko eines Priapismus aufzuklären? Unfallchirurg 2018 · 121:674–676.
Haftung für Fehlentscheidungen von Ethik-Kommissionen bei der Arzneimittelprüfung, RPG 2011, 27–38
Das anwaltliche Erfolgshonorar, JA 2011, 321–329
Anschein und Vermutung – Der Beweis der Ursächlichkeit in der Arzneimittelhaftung, MedR 2011, 81–88
Teilrechtsfähigkeit öffentlich-rechtlicher Ethik-Kommissionen – Die Übertragbarkeit der Lehre von den Teilrechtsfähigen Verbänden des öffentlichen Rechts auf Ethik-Kommissionen, PatR/Q‑med 2009, 90–101
Die Haftung des Arztes bei der Anwendung neuartiger und umstrittener Heilbehandlungen nach der neueren Rechtsprechung des BGH, MedR 2008, 697–707
Der Probandenvertrag, MedR 2008, 273–281 (zusammen mit Herrn Jan Ehling)
Rezensionen
Max Rust, Die Substantiierungslast im Zivilprozess, Nomos, 2021, MedR 2022 (im Erscheinen)
Daniel Ammann, Medizinethik und medizinethische Expertengremien im Licht des öffentlichen Rechts – Ein Beitrag zur Lösung von Unsicherheiten im gesellschaftlichen Umgang mit lebenswissenschaftlichen Fragestellungen aus rechtswissenschaftlicher Perspektive, Berlin 2012, in: MedR 2012, 485.
Swenja Rieck, Staatshaftung gemäß Art. 34 GG für Ethikkommissionen im Sinne des Arzneimittel- und des Medizinproduktegesetzes – Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 34 GG, Berlin 2012, in: MedR 2012, 421.
Vorträge
| 28.11.2025 | Notarhaftung – Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung, Inhouse-Schulung. |
| 27.11.2025 | Aktuelles Arzthaftungsrecht einschließlich strafrechtlicher Risiken, St. Elisabeth Krankenhaus Salzgitter |
| 06.11.2025 | Workshop Schadensrecht, Polizeidirektion Hannover |
| 18.10.2025 | Organisation von Notaufnahmen, AWMF Essen |
| 20.09.2025 | Ärztliche Aufklärung und Einwilligung – aktuelle Rechtsprechung, FGIMB (Würzburg). |
| 05.09.2025 | Rechtliche Aspekte und rechtliche Grenzen bei der Behandlung von Patienten mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Patienten in gesetzlicher Betreuung, ZÄK Niedersachen (Hannover). |
| 26.06.2025 | Fallstricke der Begutachtung, Gutachterschulung FOMF (Berlin). |
| 07.09.2024 | Arzthaftung für Cyberrisiken, 16. Niedersächsische Medizinrechtstage (Hannover). |
| 20.01.2024 | Die ärztliche Aufklärung bei ambulanten Eingriffen, Kaiserin-Friedrich-Stiftung (Berlin). |
| 24.11.2023 | Schmerzensgeld, Schockschaden und Hinterbliebenengeld: Balancen und Dysbalancen bei der juristischen Bewertung, Workshop I – Kölner Symposium. |
| 14.12.2023 | Haftung bei Corona-Impfungen, Allianz Versicherung |
| 27.11.2023 | Schulung "Arbeits- und Medizinrecht", St. Bernward Krankenhaus |
| 24.11.2023 | Workshop I: Schmerzensgeld, Schockschaden und Hinterbliebenengeld: Balancen und Dysbalancen bei der juristischen Bewertung, 34. Kölner Symposium |
| 21.11.2023 | Aktuelles Arzthaftungsrecht, Klinikum Wolsburg |
| 06.10.2023 | Aufklärung in medizinischen Sonderfällen, 3. OP-Raum-Tagung 2023, Berlin |
| 12.06.2023 | Aktuelle Rechtsprechung zum Arzthaftungsrecht, AXA Versicherung |
| 18.04.2023 | Klinische Studien – Forschungsstandards – Probandenversicherung, HDI Versicherung |
| 22.03.2023 | Die elektronische Dokumentation(Schwerpunkt: Haftungsrecht), Klinikum Wolfsburg |
| 16.01.2023 | Aktuelle Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht, VGH Versicherungen |
| 17.02.2023 | Strafrechtliche Risiken des Arztberufs, Risiken bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern, 52. Symposium für Jurist:innen und Ärzt:innen Kaiserin-Friedrich-Stiftung Berlin |
| 01.02.2023 | Das neue Ehegattennotvertretungsrecht, DIAKOVERE |
| 20.01.2023 | Wenn Ärzte fehlen – wer ist verantwortlich? Verband leitender Orthopäden und Unfallchirurgen e.V. (VLOU) |
| 10.09.2022 | Arzthaftungsrecht: Zufallsbefunde bei der Bildgebung, 14. Niedersächsische Medizinrechtstage |
| 25.05.2022 | Bahnhaftung – Inhouse-Seminar der VGH (Hannover) |
| 25.05.2022 | Aktuelle Rechtsprechung zum Personenschadensrecht / Inhouse-Seminar der VGH (Hannover) |
| 07.05.2022 | Kausalitätsfragen bei der Aufklärungsfehlerhaftung – „Erwinianum“ (Göttingen) |
| 10.06.2021 | Rechtsfragen des Krankenhausalltags (Referent und wissenschaftliche Leitung; über die Ärztekammer Niedersachsen anerkannte Fortbildung für Ärzte) |
| 27.03.2021 | Verpflichtung des Arztes zur wirtschaftlichen Aufklärung (BGH, Urt. v. 28.1.2020 - VI ZR 92/19) |
| 21. Frühjahrstagung Medizinrecht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht | |
| 26.03.2020 | Kausalitätsfragen bei der Aufklärungsfehlerhaftung, Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Anwaltsvereins Hannover |
| 06.03.2020 | Wie verhalten bei Fehlern / Schadensfällen, Vortrag auf dem Kongress Geburtshilfe mal anders: Kontroversen, Kooperationen, Kasuistiken, Diakovere Friederikenstift Hannover |
| 06.02.2020 | Rechtsfragen des Krankenhausalltags: Krankenhaushygiene (Referent und wissenschaftliche Leitung; über die Ärztekammer Niedersachsen anerkannte Fortbildung für Ärzte) |
| 20.11.2019 | Symposium „Rechtliche Risiken und Nebenwirkungen des Arztberufes“, Diakovere Annastift (Referent und wissenschaftliche Leitung) |
| 13.09.2019 | Kausalitätsfragen bei der Aufklärungsfehlerhaftung, Herbsttagung Medizinrecht der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein |
| 29.08.2019 | Rechtsfragen des Krankenhausalltags: Personalmangel im Krankenhaus (Referent und wissenschaftliche Leitung; über die Ärztekammer Niedersachsen anerkannte Fortbildung für Ärzte) |
| 12.06.2019 | Arzthaftung aus der anwaltlichen Praxis – Schwerpunkt: Allgemein- und Viszeralchirurgie, Diakovere Henriettenstift |
| 13.04.2018 | Das Gutachten im Arzthaftungsprozess, 24. Jahrestagung der Deutschen Assoziation für Fuß und Sprunggelenk e.V. (D.A.F.) |
| 18.08.2018 | Craniomandibuläre Dysfunktion – Arzthaftungsrechtliche Aspekte, IOS Hannover CMD Kompaktkurs. |
| 09.09.2017 | Arzthaftungsrechtliche Fragen bei neurochirurgischen Operationen, Vortrag auf dem Niedersächsischen Medizinrechtstag. |
| 07.06.2017 | Craniomandibuläre Dysfunktion – Arzthaftungsrechtliche Aspekte, IOS Hannover CMD Kompaktkurs. |
| 27.04.2017 | Die hypothetische Einwilligung im Arzthaftungsprozess, Vortrag auf der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Anwaltvereins Hannover. |
| 16.11.2016 | Das Antikorruptionsgesetz – Ein Überblick, Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung Hannover. |
| 06.07.2016 | Arzthaftung aus der anwaltlichen Praxis – Schwerpunkt Orthopädie/Unfallchirurgie Auguste Viktoria Klinik Bad Oeynhausen. |
| 12.05.2016 | Arzthaftung aus der anwaltlichen Praxis – Schwerpunkt Gynäkologie/Geburtshilfe Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung Hannover. |
| 12.04.2016 | Das Schlichtungsverfahren aus Patienten- und Rechtsanwaltssicht, Vortrag in der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. |
| 07.11.2015 | Arzthaftung aus der anwaltlichen Praxis, Deutsche Gesellschaft für Mund , Kiefer- und Gesichtschirurgie in Frankfurt a.M. |
| 18.03.2015 | Arzthaftung aus anwaltlicher Sicht, 47. Symposium des Ärztevereins Hannover, Herausforderungen und Belastungen für die Ärzteschaft in der heutigen Zeit. |
| 30.07.2014 | Das neue Patientenrechtegesetz, St. Alexius-/St. Josef-Krankenhaus Neuss |
| 06.11.2013 | Das neue Patientenrechtegesetz, Krankenhaus Zweckverband Rheinland e.V. |
| 18.09.2013 | Das neue Patientenrechtegesetz, St. Elisabeth-Krankenhaus Salzgitter |
| 17.09.2013 | Das neue Patientenrechtegesetz, Zentrum für Nieren , Hochdruck- und Stoffwechselerkrankungen Hannover |
| 27.08.2013 | Das neue Patientenrechtegesetz, Vinzenzkrankenhaus Hannover |
| 03.04.2013 | Das neue Patientenrechtegesetz, Diakoniekrankenhaus Henriettenstiftung Hannover |
| 05.06.2013 | Das neue Patientenrechtegesetz, Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel |
| 03.06.2013 | Das neue Patientenrechtegesetz, Krankenhaus Neu-Mariahilf Göttingen |
| 07.05.2013 | Der Kunstfehler — Eine Einführung in den Arzthaftungsprozess, Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover. |
| 10.07.2012 | Der Kunstfehler — Eine Einführung in den Arzthaftungsprozess, Patientenuniversität der Medizinischen Hochschule Hannover. |
Mitgliedschaften und Engagements
| Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) e.V |
| Anwälte für Ärzte e.V. |
| Arbeitsgemeinschaft Rechtsanwälte im Medizinrecht e.V. |
| Freundeskreis Hannover e.V. |
| Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift „Gesundheit und Pflege“ (GuP) |
| Freundeskreis des Vinzenzkrankenhaus Hannover e.V. (Gründungsmitglied und Schatzmeister) |
| Kuratoriumsjurist der „Henning-von-Burgsdorff- und Dr.-Karl-Gans-Stiftung zu Hannover |
Team-Medizinrecht
Dr. Marie v. Hirschheydt Medizinrecht
Rechtsanwältin / Associate
Lehrbeauftragte der Jade Hochschule
Profil
Dr. Marie von Hirschheydt
Rechtsanwältin und Lehrbeauftragte
Rechtsanwältin seit 2024
Arbeitssprachen Deutsch, Englisch
Kompetenzfelder
Rechtsanwältin im Medizinrecht
Lehrbeauftragte der Jade Hochschule (Hebammenwissenschaften)
Werdegang
| 2024 | Zweites Juristisches Staatsexamen |
| 2022–2024 | Rechtsreferendarin im OLG-Bezirk Celle mit Stationen in der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (Arzthaftungskammer), im Bereich Compliance der Medizinischen Hochschule Hannover und in der Kanzlei D+B Rechtsanwälte (Berlin) |
| 2020–2022 | Promotion im Medizinrecht zum Thema „Gewalt unter der Geburt, Standard – Haftung – Sanktion?“, erschienen in der MedR Schriftenreihe im Springer Verlag |
| 2019 | Erstes Juristisches Staatsexamen |
| 2014–2019 | Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena |
| 1995 | Geburtsjahr |
Publikationen
- LG München II - Informationspflicht und Traumaverarbeitung, Anmerkung mit Adrian Schmidt-Recla, in: MedR 2022, 681
- Gewalt unter der Geburt, Standard - Haftung - Sanktion?, MedR Schriftenreihe Springer Verlag 2023, zugl. Diss. Jena.
- Rechtsnatur und Konturen des Überzeugungsversuchs vor Zwangsbehandlungen – Anm. zu OLG Celle, Beschl. v. 16.5.2024 – 1 Ws 131/24, gemeinsam mit Adrian Schmidt-Recla, MedR 2024 (im Erscheinen)
- Die Sicherungsaufklärung als Nachsorgepflicht – Anm. zu BGH, Urt. v. 5.6.2024 - VI ZR 108/23, GuP 2024 (im Erscheinen)
Stefanie Neufert
Rechtsanwaltsfachangestellte
Daniela Schwarz
Rechtsanwaltsfachangestellte
Sandra Milius
Rechtsanwaltsfachangestellte
Historie
Gestern, heute und morgen:
Vorreiter im Medizinrecht
1993 war Dr. Michael Vogeler einer der ersten Rechtsanwälte in Deutschland, der sich auf die sensiblen Bereiche des Medizin- und Arzthaftungsrechts spezialisierte und Ärzte, Krankenhäuser und Universitätskliniken deutschlandweit gerichtlich vertrat.
Sein Wissen und seinen großen Erfahrungsschatz teilte er mit seinen Söhnen, Marcus und Andreas, die sich ebenfalls schon während des Studiums auf diesen Fachbereich spezialisierten.
Gemeinsam erweiterten sie in den vergangenen Jahren die Kompetenzfelder der Kanzlei und bauen sie mit ihrem wachsenden Team weiter aus.
Kontakt
Ihre Kanzlei für
Medizin- und Arzthaftungsrecht
Vogeler Rechtsanwälte
Dr. iur. Marcus Vogeler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht
Vogeler Rechtsanwälte
Brehmstraße 1
D-30173 Hannover
Anfahrt
Unsere Kanzlei liegt ganz in der Nähe des Braunschweiger Platzes und ist von dort zu Fuß nur 5 Minuten entfernt. Sie ist gut mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Direkt vor der Kanzlei befindet sich die Haltestelle Brehmstraße mit den Buslinien 128 und 134. Wenn Sie am Hauptbahnhof ankommen, können Sie dort den Bus 128 direkt zur Brehmstraße nehmen. Sie reisen mit dem PKW an? Parkmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
Unsere regulären Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Freitags sind wir bis 14 Uhr erreichbar. Nehmen Sie gerne Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren.

