Erste Prozesse wegen

Corona-Impfschäden vor deutschen Gerichten

In ganz Deutschland sind mittlerweile erste Klagen gegen Pharmakonzerne wie AstraZeneca eingereicht worden. Grund hierfür sind Impfschäden. Die Verfahren sind noch in unterschiedlichen Stadien, am weitesten fortgeschritten ist der Prozess am LG Köln gegen den Pharmakonzern AstraZeneca. Der Kläger hatte im Nachklang seiner Impfung mit AstraZeneca eine Sinusvenenthrombose bekommen. Die Bildung einer Sinusvenenthrombose gehört zu den sehr seltenen Impf-Nachwirkungen, bei der das Blut in Folge der Impfung verklumpt, was zur Bildung eines Blutgerinnsel führt, welches sodann die Blutbahn verstopfen kann. Wenn ein solches Blutgerinnsel ins Gehirn wandert, kommt es zu einer Sinusvenenthrombose, welche schwerwiegende Folgen für den Patienten haben kann. Das Paul-Ehrlich-Institut beschreibt die Erkrankung „als schwerwiegende, in einen wenigen Fällen auch tödliche Nebenwirkung“ der beiden Vektorimpfstoffe AstraZeneca und Johnson & Johnson. Im vorliegenden Fall haben sowohl die Uniklinik Köln als auch die Universität Greifswald aufgrund Blutuntersuchungen bestätigt, dass die Impfung zum seltenen Impfschaden, der Sinusvenenthrombose, geführt hat. Diese Gutachten sind eindeutig und dürften somit entscheidend für den weiteren Prozess sein. Eine solch eindeutige Dokumentation ist jedoch die Ausnahme. Zumeist ist die medizinische Datenlage geringer, was auch im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Zukunft problematisch werden könnte. AstraZeneca lehnte einen außergerichtlichen Vergleich unter Verweis auf das „positive Risiko-Nutzen-Verhältnis“ ab. Das Risiko einer Sinusvenenthrombose sei bereits zum Zeitpunkt der Impfung bekannt gewesen, der schicksalshafte Eintritt dieses sehr seltenen Risikos begründe aus ihrer Sicht keine Schadensersatzpflicht. Das Gericht hat zunächst einen Gutachter beauftragt, der nunmehr zum einen die Kausalität zwischen Impfung und Erkrankung des Klägers als auch die Aufklärung hinsichtlich der Risiken beurteilen soll. Das weitere Vorgehen und die Entscheidung des Gerichts bleibt zunächst abzuwarten.

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