Im Jahr 2023 wurden die ersten Klagen gegen Impfstoffhersteller entschieden. Die Anzahl der Klagen nimmt dabei stetig zu. Im Fokus steht die Frage, ob eine Haftung nach Auftreten von Impfschäden besteht. Beck-aktuell berichtete am 11. April 2023 über mindestens 185 Zivilklagen wegen angeblicher Schäden durch Corona-Impfungen gegen alle vier großen Corona- Impfstoffhersteller. Bislang hatte keine Klage Erfolg. Voraussetzung einer Haftung des pharmazeutischen Unternehmens ist, dass das Arzneimittel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen (§ 84 Abs. 1 Nr. 1 AMG). Das Landgericht Rottweil (Urteil vom 6. Dezember 2023 – 2 O 325/22) führt hierzu exemplarisch aus: „Der Vortrag der Klägerseite bietet keine Anhaltspunkte aufgrund wissenschaftlicher Basis, die den umfangreichen wissenschaftlichen Prüfungen in den Zulassungsverfahren und während der Überwachung des Impfstoffs entgegenstehen würden. Vielmehr beruht der gesamte Vortrag des Klägers auf Mutmaßungen und gemeldeten Verdachtsfällen“. Es steht zu vermuteten, dass auch die noch rechtshängigen Verfahren ebenso entschieden werden.
Erste Verfahren gegen
Impfstoffhersteller gestartet
13.02.2024,
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